SiGeKo-Leistungen in der Planungsphase

Analyse aller Planungen in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken

Wir analysieren bereits in der Planungsphase die auftretenden Gefährdungen und auf die erforderlichen Maßnahmen für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz. Dazu stehen wir im ständigen Kontakt mit den Projektbeteiligten und beraten Sie über die Vermeidung von Unfallursachen und sicherheitstechnische Einrichtungen und Arbeitsschutzmaßnahmen.

Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)

Der SiGe-Plan nach RAB 31 ist erforderlich, wenn mehrere Arbeitgeber gleichzeitig auf einer Baustelle mit mehr als 30 Arbeitstagen und 20 Beschäftigten oder 501 Personentagen oder mit der Durchführung besonders gefährlicher Arbeiten, tätig sind. Er beinhaltet die Arbeitsabläufe, Gefährdungen, Räumliche und zeitliche Zuordnung der Arbeitsabläufe, Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung der Gefährdungen und Arbeitsschutzbestimmungen.

Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)

Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst. Die RAB 33 beschreibt die Berücksichtigung der Allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie deren Koordinierung während der Planung der Ausführung und die Koordinierung der Anwendung der Allgemeinen Grundsätze während der Ausführung von Bauvorhaben durch die jeweiligen Adressaten bei Erfüllung der Verpflichtungen der Baustellenverordnung (BaustellV).

Übermittlung der Vorankündigung

Vorankündigung (im Sinne § 2 Abs. 2 BaustellV). Eine Vorankündigung der Baumaßnahme ist nach der Baustellenverordnung notwendig für jede Baustelle, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet. Der zuständigen Behörde (in der Regel sind dies die unteren Verwaltungsbehörden und die Regierungspräsidien) ist spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung zu übermitteln.

Erstellung der Dokumentation zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens erstellen wir eine Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz. Damit sollen insbesondere Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit für die mit späteren Arbeiten an der baulichen Anlage Beschäftigten reduziert und Improvisationen und Informationsdefizite bei späteren Arbeiten an der baulichen Anlage und dadurch bedingte Störungen, Sachschäden und Unfälle vermieden werden.

SiGeKo-Leistungen in der Ausführungsphase

Laufende Kontrollen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) eingehalten werden

Wir übernehmen die Prüfung auf Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen und tragen dazu bei, dass Unfälle und Störfälle mit Personen- und/oder Sachschäden zu vermeiden.

Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)

Wir erstellen nach § 3 Abs. 2 und 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) in der Planungsphase einen SiGe-Plan und arbeiten diesen aus. In der Ausführungsphase ergänzen wir bei Bedarf und schreiben den SiGe-Plan fort.

Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)

Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst. Die RAB 33 beschreibt die Berücksichtigung der Allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie deren Koordinierung während der Planung der Ausführung und die Koordinierung der Anwendung der Allgemeinen Grundsätze während der Ausführung von Bauvorhaben durch die jeweiligen Adressaten bei Erfüllung der Verpflichtungen der Baustellenverordnung (BaustellV).

Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden

Neben den Beratungs- und Dokumentationsleistungen ist es unsere Aufgabe die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen. Wir überwachen die ordnungsgemäße Anwendung der festgelegten Arbeitsverfahren und protokolliert sicherheitsrelevante Mängel.

Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel

Wir führen regelmäßig Sicherheitsbegehungen der Baustelle / des Gebäudes durch und überprüfen ob die Vorgaben der Baustellenverordnung und des Arbeitsschutzgesetzes (allg. Grungsätze nach § 4) von allen am Bau beteiligten Personen eingehalten werden.